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Betriebliche Altersvorsorge - Investition in die Zukunft

  • Sie möchten Lohnnebenkosten einsparen

  • Sie benötigen qualifizierte und flexible Mitarbeiter

  • Sie wollen Ihre Mitarbeiter motivieren und belohnen

 Machen Sie die betriebliche Altersversorgung zur "Chefsache"

  • Bestimmen Sie die Höhe Ihrer Lohnnebenkosten

  • Der Gesetzgeber bietet die nötigen Rahmenbedingungen

  • Arbeitgeberfinanzierte Beiträge in eine bAV sind für die gesamte Laufzeit sozialversicherungsfrei

  • und nutzen Sie die Sicherheit des Marktführers Allianz

 

Zitat aus der "Welt am Sonntag Nr:29/17.07.05:

"(...)Finanziert eine Firma Beiträge für eine spätere Betriebsrente ihrer Mitarbeiter, (...)ist eine dauerhafte Befreiung von Sozialabgaben festgeschrieben. Zusätzliche Anreize bietet das Steuerrecht. Aufwendungen für spätere Betriebsrenten können bilanziell als Betriebsausgaben geltend gemacht werden. Wer 1200 EUR jährlich in eine betriebliche Altersversorgung statt in eine Lohnerhöhung investiert, fährt unternehmerisch damit bestens. Unter dem Strich entstehen ihm dabei tatsächliche Kosten von nicht einmal 500 EUR. (...)"

Rente statt Barlohn - nutzen Sie die arbeitgeberfinanzierte bAV, und belohnen Sie Ihre Mitarbeiter und - Sie und Ihre Arbeitnehmer sparen dabei auch noch Lohnnebenkosten!

Seit 2002 besteht ein Rechtsanspruch für Arbeitnehmer auf Gehaltsumwandlung. Er kann verlangen, dass ein Teil seines Einkommens in eine betriebliche Altersvorsorgung angelegt wird. Sie als Arbeitgeber sind auch verpflichtet Ihre Arbeitnehmer nachweislich darüber zu informieren. Sollte das noch nicht erfolgt sein, biete ich Ihnen meine Hilfe an!

Hier finden Sie eine Arbeitgeber-Info zur Betrieblichen Altersvorsorge der Allianz in pdf-Version Arbeitgeberratgeber zur Betrieblichen Altersvorsorge

 Hier erhalten Sie weitere Informationen zur betrieblichen Altersvorsorge

Ich kann Ihnen über die Allianz alle fünf Durchführungswege der betrieblichen Altersvorsorge anbieten und wenn möglich nutze ich Versorgungswerke und Rahmenabkommen zum Vorteil für Arbeitgeber und Arbeitnehmer und somit Ihrer Firma.
Oft können auch privat bezahlte „Riesterverträge“ eingeschlossen werden, wodurch zum Nutzen der Angestellten verbesserte Konditionen erreicht werden ohne die Firma auch nur irgendwie zu belasten.

 Aufwandsneutrale Finanzierungsformen

Zum einen können Arbeitgeberleistungen ausgetauscht werden, wie bAV anstelle von:

  • Gehaltserhöhung
  • Vermögenswirksame Leistungen
  • Freiwilliger Gehaltsteile (Sonderzahlungen)

Warum nicht eine Betriebsrente auch aus Überstunden finanzieren?

Anstatt die jährlich anfallenden Überstunden auszuzahlen, vereinbaren Sie mit Ihrem Arbeitnehmer, den Betrag durch Entgeltumwandlung in eine betriebliche Altersversorgung einzuzahlen. Ihr Arbeitnehmer spart Steuern und Sozialversicherungsbeiträge.

 Zeitkontenrückdeckung mit Garantie

Mit Langzeitkonten kann der Arbeitnehmer während seines Arbeitslebens Wertguthaben aufbauen und diese später für Freizeitphasen oder Weiterbildung nutzen. Lebensarbeitszeitkonten dienen ausschließlich der Realisierung von Freizeitphasen vor Rentenbeginn. Das aufgebaute Wertguthaben, das sich z.B. aus

  • Urlaubstagen
  • Verzicht auf laufendes Entgelt
  • Sonderzahlungen wie Weihnachts- und Urlaubsgeld
  • und Überstunden

zusammensetzt, kann auch in eine betriebliche Altersversorgung umgewandelt werden.

Werden diese Vergütungsbestandteile auf dem Langzeitkonto angespart, fallen vorerst keine Steuern und Sozialversicherungsbeiträge an.

Die Wertguthaben Ihrer Mitarbeiter sind gegen Insolvenz abzusichern und der Arbeitgeber muss auch dafür sorgen, dass aus diesem Kapital die Zahlungen an Arbeitnehmer, Finanzamt und Sozialversicherungsträger fließen.

Die Produkte zur Zeitkontenrückdeckung der Allianz bieten Ihnen beides: Kapitalanlage und die dazugehörigen Dienstleistungen - zu Ihrem eigenen Schutz und dem Ihrer Arbeitnehmer.

 

Bitte sprechen Sie mit mir und fordern Sie über das Kontaktformular Ihr Recht auf persönliche Beratung an.

 

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