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Allianz-Servicebüro "Angerpark" - Für Ihre Vorsorge und Sicherheit

 

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Service für Gewerbetreibende und Freiberufler

Einen wesentlichen Anteil der Agenturarbeit stellt der Vorsorge- und Versicherungsservice für Gewerbetreibende und Freiberufler. Das trifft sowohl die Versicherungen und Vorsorgemaßnahmen für die Firmen, als auch für den privaten Bereich von Selbstständigen.

Nicht zu vergessen ist die Information von Existenzgründern zu allen Belangen ihrer sozialen Absicherung.

 Immer wieder wichtig: Kostensenkung

Sinn einer guten und auf Ihren Bedarf angepassten Versicherung ist es, im Schadenfall Ihre Kosten nicht ausufern zu lassen und Sie und Ihre Firma vor dem Ruin zu bewahren.

Deshalb ist es immer wieder wichtig, Ihre Versicherungspolicen den aktuellen Erfordernissen anzupassen, damit Sie im Fall des Falles auch die notwendigen finanziellen Leistungen erhalten. So wie ich mir für verschiedene Leistungen einen Fachmann zu Hilfe hole und auch wie verlangt bezahle, können Sie mich, als Fachmann für Ihre Vorsorge und Sicherheit, zum gemeinsamen Check Ihrer Versicherungs- und Vorsorgekonzepte rufen und ich darf Ihnen dafür nicht einmal eine Rechnung schreiben!

Sie können also ohne Risiko meine Fachkompetenz nutzen - die Entscheidung bleibt bei Ihnen!

Über das Kontaktformular können Sie meine Beratung anfordern.

In dieser Homepage finden Sie auf zwei Seiten Informationen zur betrieblichen Altersvorsorge:

 Allgemeine Informationen zur betrieblichen Altersversorgung

 und hier spezielle Ergänzungen für Firmen

 

 Möchten Sie nicht auch Gewinne steuerfrei im Unternehmen behalten?

Sind Sie Gesellschafter/Geschäftsführer einer GmbH? Sie können Gewinne steuerfrei in Ihrer Firma behalten, dadurch die Liquidität verbessern und dabei noch für Ihren Ruhestand vorsorgen! Haben Sie bereits eine Pensionszusage? Wann ist diese zum letzten Mal fachgerecht überprüft worden?

Sie kennen sicherlich das Problem bei bestehenden Rückdeckungsversicherungen. Die Gewinnanteile der in der Regel zur Rückdeckung benutzten kapitalbildenden Lebensversicherungen fallen und der Altersrentenbarwert ist bereits 1998 erhöht worden. So bleibt zum Beispiel bei einer 1996 abgeschlossenen Rückdeckungsversicherung mit kongurenter Rückdeckung nur noch eine 84%-Abdeckung.

Ich zeige Ihnen eine unkonventionelle und leistungsstarke Rückdeckungsmöglichkeit auch zur Reparatur bestehender Zusagen. Sprechen Sie mit mir!

 Mitbeschäftigte Familienangehörige und Sozialversicherungspflicht

Können Sie sich vorstellen, Sie bezahlen regelmäßig für einen Versicherungsschutz Beiträge und erhalten im Leistungsfall den Bescheid:".. stellen wir fest,dass Sie nicht versicherungspflichtig sind und somit keinen Anspruch auf Leistung haben.."

 Rechtliche Folgen einer Gesetzeslücke, die kaum einer kennt:

  • Die Sozialkassen ziehen für alle gesetzlichen Versicherungen die Beiträge ein und entscheiden über die Beitragspflicht.
  • Die Arbeitsämter, die im Leistungsfall zahlen müssen, sind aber an diese Entscheidung nicht gebunden.
  • Die Folgen der mangelhaften Behördenkoordination haben die betroffenen Beitragszahler zu tragen.
  • In Unkenntnis der Rechtslage haben die Betroffenen jahrelang Beiträge gezahlt, obwohl sie dazu möglicherweise nicht verpflichtet waren.

Achtung: Durch die Beitragszahlung allein entsteht kein Rechtsanspruch auf Leistungen

Kompetente Partner helfen Ihnen bei der Überprüfung der Sozialversicherungspflicht Ihrer mitarbeitenden Familienangehörigen und wenn keine Versicherungspflicht besteht bei der Rückerstattung der zu Unrecht bezahlten Sozialversicherungsbeiträge.

Bitte sprechen Sie mit mir: Kontaktformular

 Wichtige Versicherungen für Firmen im Überblick

Einen Überblick mit kurzen Erläuterungen zu allen Vorsorge- und Versicherungsangeboten für Firmen finden Sie auf:

 Für Geschäftskunden

Hier möchte ich Ihnen einige interessante und durchaus wichtige Angebote kurz vorstellen:

  • Haftpflichtversicherung für Ansprüche aus Diskriminierungstatbeständen: Am 18.August 2006 ist das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) in Kraft getreten. Wer sich diskriminiert fühlt, dem bietet das AGG die Möglichkeit, Schadenersatz und Schmerzensgeld zu verlangen. Deshalb müssen Unternehmen und freiberufliche Arbeitgeber künftig damit rechnen, dass Mitarbeiter oder Bewerber sie auf Schadenersatz wegen Diskriminierung verklagen.
    Schon wer eine Stellenanzeige oder auch Wohnungsannonce aufgibt muss auf den Text achten.
    Diese Haftpflichtversicherung sollte zur unternehmerischen Risikovorsorge gehören. Das AGG gilt bereits für Arbeitgeber mir nur einem Arbeitnehmer.
  • Internethaftpflicht: Durch die Kommunikation mit E-Mail und über das Internet ist ein ganz neues Risikopotential herangewachsen. Versichert sind Schäden bei Dritten durch die Weitergabe von Viren usw. , aus Datenlöschung oder -veränderung, sowie Persönlichkeitsrechts- und Namensrechtsverletzungen.
    Die Internethaftpflicht gibt es als Ergänzung zur Allianz-Betriebshaftpflichtversicherung

  • Produkthaftpflicht: Echte Vermögensschäden durch mangelhafte Produkte, z.B. bei Weiterverarbeitung und Verbindung oder Vermischung mit anderen Produkten. Schuld hat immer der Produzent, das gilt auch für Zulieferer.
    In diesem Rahmen kann auch eine Produktrückruf-Haftpflichtversicherung eingeschlossen werden.

  • Elektronikversicherung: Bei Schäden an Ihren elektrotechnischen Anlagen und Geräten, Daten und Programmen reicht die normale Sachversicherung nicht aus. Die Elektronikversicherung trägt Ihr Restrisiko und übernimmt im Schadenfall die Kosten für die Wiederherstellung oder -beschaffung bis zum Neuwert.

  • Forderungsausfall: Insolvenzen sind ein leider weit verbreitetes Problem und viele Unternehmen mussten schon Forderugsausfälle hinnehmen.
    Die Euler Hermes Kreditversicherungs-AG schützt Sie mit einem dreifachen Sicherheitskonzept:
    Schaden verhindern (durch Übernahme von Kreditprüfungs- und Kreditüberwachungsaufgaben),
    Schaden reduzieren (durch Übernahme des Inkassos und des Mahnverfahrens) und
    Im Falle eines Falles, den Schaden ersetzen.

  • Auslandskrankenschutz: Dienst- und Geschäftsreisende können sich im Notfall über eine Reisekrankenversicherung als Privatpatient behandeln lassen.
    Wird zuverlässiger Krankenschutz für Mitarbeiter und deren Familienangehörige im Ausland benötigt, so erhalten Sie diesen über Allianz World Wide Care. Bei Antragstellung und allen anderen Formalitäten kann ich Ihnen gut behilflich sein. Bitte informieren Sie mich über das Kontaktformular.

  • Private Krankenversicherung: Über den Abschluss oder den Beitritt der Firma zu Gruppen- oder Sammelversicherungsverträgen können sowohl Inhaber als auch Mitarbeiter zu entsprechenden Konditionen vorteilhafte Voll- und Zusatzkrankenversicherungen abschließen.

  • Firmen-Unfallversicherung: Ihre Mitarbeiter und Ihre eigene Arbeitskraft sind die wichtigsten Aktivpostens Ihres Unternehmens. Deshalb lohnt sich eine Firmen-Unfallversicherung, diese schützt Sie und Ihre Mitarbeiter bei Unfällen im Beruf und in der Freizeit - rund um die Uhr und weltweit.
 

Bitte sprechen Sie mit mir und fordern Sie über das Kontaktformular Ihr Recht auf persönliche Beratung an.

 

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