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Straf-Rechtsschutz für Unternehmen

Wenn der Staatsanwalt ermittelt wird es immer teuer. Strafverfahren gegen Mitarbeiter und Führungskräfte eines Unternehmens sind heutzutage leider keine Seltenheit. Oft genügt schon eine Verdachtsäußerung.

Ob ein Vorwurf zu Recht erhoben wird oder nicht, für die Betroffenen kann das katastrophale Folgen haben bis zum finanziellen Ruin. Nach deutschem Strafrecht werden nicht die Firmen, sondern die Mitarbeiter persönlich zur Verantwortung gezogen, die sich dann selbst auf eigene Rechnung juristisch wehren müssen. Geschieht dies nicht schnell genug und nachhaltig und gelangt der Fall noch an die Öffentlichkeit kann das für Mitarbeiter und Unternehmen verheerende Auswirkungen haben.

Ein zuverlässiger Straf-Rechtsschutz für Unternehmer und Mitarbeiter ist deshalb eine wichtige Schutzmaßnahme und eine notwendige Ergänzung zur Betriebshaftpflichtversicherung.

 Besonderheiten bei strafrechtlichen Ermittlungsverfahren

  • Die Staatsanwaltschaft hat weitreichende Kompetenzen
  • nach § 160 Abs.2 StPO sind auch entlastende Umstände zu ermitteln - tatsächliche Praxis: Ermittlung des für eine Anklage erforderlichen hinreichenden Tatverdachts mit Hilfe von Durchsuchungen, Beschlagnahmungen, Abhörmaßnahmen, Haftbefehlen usw.
  • Problem: mangelnde richterliche Kontrolle
  • Nur eingeschränkte Verteidigungsrechte im Ermittlungsverfahren
  • Akteneinsicht nur durch einen Verteidiger
  • Problem: mangelnde Erfahrung der Beschuldigten im Umgang mit Behörden und Verfahren
  • immer notwendig: Verhandlungen mit der Staatsanwaltschaft zur Erreichung einer Einstellung gegen Auflage nach § 153a StPO - das kann nur ein Profi!
  • Dauer, Verlauf und Ausgang einer Hauptverhandlung sind meist nicht vorhersehbar
  • Problem: häufig muß der Beschuldigte seine Unschuld beweisen - Umkehrung der Beweislast
  • erhebliche Kostenbelastung von Anfang an und weiter durch Berufung und Revision

 Verteidigungskosten kann man nicht kalkulieren

Um Schaden von sich und Ihrem Unternehmen abzuwenden, müssen Sie bei einem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren klug und entschlossen handeln. Der Allianz Straf-Rechtsschutz hilft Ihnen bei der richtigen Verteidigungsstrategie und übernimmt die Kosten, damit Sie sich wirksamsam wehren können.

Jeder kann unversehens in ein Strafverfahren geraten. Eine Anzeige von Nachbarn, vermeintlich Geschädigten, Konkurrenten, Bürgerinitiativen oder eines unzufriedenen (auch ehemaligen) Mitarbeiters reicht aus um die Staatsanwaltschaft wirksam werden zu lassen.

Strenge Regelungen zur Betriebssicherheit, im Steuer- und Subventionswesen sowie das Umweltstrafrecht bieten eine große Angriffsfläche. Aufgrund des Organisationsverschuldens müssen Chefs auch für Fehler von Mitarbeitern oder Subunternehmern geradestehen. Die stets wachsende und sich ändernde Zahl von Gesetzen und Vorschriften, begleitet von einer sich verschärfenden Rechtssprechung ist oft nicht mehr durchschaubar. Doch auch hier schützt Unwissenheit nicht vor Strafe.

Die Verantwortlichen müssen sich auf eigene Kosten gegen die Vorwürfe verteidigen. Sechsstellige Beträge für Honorare von entsprechenden Anwälten und spezialisierten Gutachtern, die juristische Betreuung von Zeugen und Kosten wie z.B. für Übersetzungen und Reisen sind keine Seltenheit.

  • Umfassende Verteidigungsstrategie
    In den Versicherungsschutz fallen Inhaber, Geschäftsführer, Führungskräfte und Mitarbeiter. Ein Strafverfahren gegen Einzelne belastet immer auch das Unternehmen als Ganzes. Mit dem Allianz Firmen-Strafrrechtsschutz ist niemand auf sich allein gestellt und es wird eine hoch qualifizierte Verteidigungsstrategie für alle Betroffenen sichergestellt

  • Schutz für alle Unternehmensbereiche
    Es werden alle Aktionsbereiche Ihres Unternehmens wie Produktion, Betriebssicherheit, Umweltschutz und kaufmännische Abteilungen, wie Steuer-,Subventions- und Bilanzierungsangelegenheiten oder Compliance-Themen.

  • Professionelles Schadenmanagement
    Um im Notfall richtig reagieren und Schaden von Firma und Mitarbeitern abwenden zu können brauchen Sie umgehend erfahrenen Rat. Rund um die Uhr steht Ihnen dafür der Allianz Strafverteidiger-Notruf zur Verfügung. Für eine effiziente Verteidigungsstrategie vermittelt die Allianz Ihnen professionelen juristischen Beistand und begleitet Sie durch das gesamte Verfahren.

  • Volle Kostenübernahme
    Die Betriebshaftpflichtversicherung sichert Ihr Unternehmen gegen Schadenersatzansprüche Dritter ab. Die Anwalts- und Gerichtskosten, die durch qualifizierte Verteidigung im Strafverfahren entstehen, sind nur beim Straf-Rechtsschutz versichert. Sie genießen die Sicherheit voller Kostendeckung auch bei langen und aufwendigen Strafverfahren, bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme.

 Der Versicherungsumfang auf einen Blick

  • Kompetente telefonische Erstberatung durch einen erfahrenen Strafverteidiger

  • Honorare für Sachverständige

  • anwaltliche Betreuung bei Zeugenaussagen

  • Reisekosten für Anwälte und Versicherte

  • Verfahrenskosten inkl. Auslagen von Zeugen und Sachverständigen

  • Nebenklagekosten, um eine Einstellung des Verfahrens zu erreichen

  • Strafkaution als Darlehen

  • Übernahme aller Vorschüsse

  • Versicherungsschutz ab Einleitung des Ermittlungsverfahrens, auch wenn die Ursache vor Vertragsschluss liegt

  • Verteidigung bei Vorwurf von Vorsatz (Ausschluß bei rechtskräftiger Verurteilung wegen Vorsatz - Ausnahme: Strafbefehl)

 Verhaltensregeln im Falle einer Durchsuchung

  1. Kontaktieren Sie Ihren Verteidiger oder rufen Sie den Allianz Strafverteidiger-Notruf an.
  2. Lassen Sie sich den Durchsuchungsbeschluss aushändigen.
  3. Sie haben als Hausrechtsinhaber das Recht, bei Durchsuchungen anwesend zu sein.
  4. Machen Sie keine Aussage zur Sache, ohne zuvor mit Ihrem Verteidiger Rücksprache gehalten zu haben.
  5. Eine Durchsuchung muss grundsätzlich geduldet werden. Lassen Sie deshalb die Durchsuchungsbeamten gewähren und stellen Sie den Kontakt zwischen dem Durchsuchungsleiter und Ihrem Verteidiger her.
  6. Vernichten Sie niemals Unterlagen oder Gegenstände und löschen Sie keine Daten.
  7. Geben Sie nur nach Rücksprache mit Ihrem Verteidiger Unterlagen, Gegenstände oder Daten freiwillig heraus.
  8. Lassen Sie von Ihrem Verteidiger klären, ob von den sichergestellten Unterlagen oder Dateien Kopien gefertigt werden können.
  9. Achten Sie darauf, dass das Verzeichnis der sichergestellten Gegenstände vollständig ist und diese genau bezeichnet sind. Erklären Sie sich mit der Sicherstellung nicht ohne Rücksprache mit Ihrem Verteidiger einverstanden.
  10. Entbinden Sie Ihren Steuer- oder Wirtschaftsberater nicht von der Verschwiegenheitspflicht.

 

Die interessante Pdf-Broschüre "Kriminalisierter Mittelstand" von Rechtsanwalt Herrn Jesko Thrams, Fachanwalt für Strafrecht finden Sie auf  www.peters-legal.com und dann weiter zu -Downloads-.

Sind Sie an einem Versicherungsvorschlag für Ihr Unternehmen interessiert? Dann teilen Sie mir bitte über das Kontaktformular Ihre Kommunikationsdaten mit.

 

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