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Betriebliche Altersvorsorge

Die betriebliche Altersvorsorge wird neben der gesetzlichen Rentenversicherung und der privaten Vorsorge, auch als dritte wichtige Stütze unseres Rentensystems in Deutschland bezeichnet. Während bei Großunternehmen eine betriebliche Altersvorsorge fast selbstverständlich ist, gewinnt sie bei mittleren und kleinen Firmen immer mehr an Bedeutung. Vorteile bieten sich für Arbeitnehmer und Arbeitgeber vor allem durch Einsparung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen.

 Rechtsanspruch auf betriebliche Altersvorsorge

Seit 2002 besteht ein Rechtsanspruch für Arbeitnehmer auf Gehaltsumwandlung.
Als Arbeitnehmer können Sie einen Teil Ihres Gehaltes (bis 4% der Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung West - in 2012 max. 2.688 EUR) über Ihren Arbeitgeber in einen der fünf Durchführungswege der betrieblichen Altersvorsorge steuerfrei und auch weiterhin sozialversicherungsfrei einzahlen.
Darüber hinaus kann auch der erhöhte Förderrahmen bis zu 1.800 EUR genutzt werden, wenn es keine alte Direktversicherung bis 2004 gibt. Dieser ist allerdings nicht sozialversicherungsfrei.

Durch diese Einsparungen wird der Eigenaufwand für ein Zusatzeinkommen im Alter erheblich verringert.

 Durchführungswege der betrieblichen Altersvorsorge

  • Allianz Direktversicherung - Rentenversicherung mit Renten- oder Kapitalzahlung in klassischer Form oder über Fonds möglich. Bisher gebräuchlichster Durchführungsweg für eine betriebliche Altersvorsorge.

  • Allianz Pensionskasse - über eine Rentenversicherung mit Renten- oder Kapitalzahlung in klassischer Form oder über Fonds möglich. Dieser Durchführungsweg verliert aber an Bedeutung, weil eine Allianz-Direktversicherung inzwischen höhere Ablaufleistungen bieten kann.

  • Allianz Pensionsfonds - die Rente mit Renditekick, hier können größere Beitragsanteile offensiv und trotzdem sicher investiert werden - jüngster Durchführungsweg einer betrieblichen Altersvorsorge.

  • Unterstützungskasse / Pensionszusage - ermöglichen höhere Beitragszahlungen.
Bei allen Durchführungswegen können zusätzliche Bausteine zur Berufsunfähigkeitsvorsorge und zur Hinterbliebenenvorsorge eingeschlossen werden.

Im Falle von Arbeitslosigkeit ist Ihr Vertragsguthaben in der Regel "Hartz IV" sicher, unverfallbare Anwartschaften werden grundsätzlich nicht auf das ALG II angerechnet.

Das Alterseinkünftegesetz von 2005 bewirkt eine nachgelagerte Besteuerung in allen Durchführungswegen der betrieblichen Altersvorsorge. Das bedeutet, das die Beiträge steuerfrei bleiben und die Leistungen steuerpflichtig sind. Als Vorteil kann angesehen werden, dass der Steuersatz im Rentenalter meist niedriger sein wird, als in der Erwerbsphase.

 

 Hier erhalten Sie weitere Informationen der Allianz zur betrieblichen Altersvorsorge 

 

Bitte sprechen Sie mit mir und fordern Sie über das Kontaktformular Ihr Recht auf persönliche Beratung an.

 

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