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Allianz-Servicebüro "Angerpark" - Für Ihre Vorsorge und Sicherheit |
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Betriebliche AltersvorsorgeDie betriebliche Altersvorsorge wird neben der gesetzlichen Rentenversicherung und der privaten Vorsorge, auch als dritte wichtige Stütze unseres Rentensystems in Deutschland bezeichnet. Während bei Großunternehmen eine betriebliche Altersvorsorge fast selbstverständlich ist, gewinnt sie bei mittleren und kleinen Firmen immer mehr an Bedeutung. Vorteile bieten sich für Arbeitnehmer und Arbeitgeber vor allem durch Einsparung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen. Rechtsanspruch auf betriebliche AltersvorsorgeSeit 2002 besteht ein Rechtsanspruch für Arbeitnehmer auf Gehaltsumwandlung. Durch diese Einsparungen wird der Eigenaufwand für ein Zusatzeinkommen im Alter erheblich verringert. Durchführungswege der betrieblichen Altersvorsorge
Im Falle von Arbeitslosigkeit ist Ihr Vertragsguthaben in der Regel "Hartz IV" sicher, unverfallbare Anwartschaften werden grundsätzlich nicht auf das ALG II angerechnet. Das Alterseinkünftegesetz von 2005 bewirkt eine nachgelagerte Besteuerung in allen Durchführungswegen der betrieblichen Altersvorsorge. Das bedeutet, das die Beiträge steuerfrei bleiben und die Leistungen steuerpflichtig sind. Als Vorteil kann angesehen werden, dass der Steuersatz im Rentenalter meist niedriger sein wird, als in der Erwerbsphase. Hier erhalten Sie weitere Informationen der Allianz zur betrieblichen Altersvorsorge
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