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![]() Allianz-Servicebüro "Angerpark" - Für Ihre Vorsorge und Sicherheit |
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Hilfe, Service- und Speziell Ärzte und
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Optimierung der Ruhestandsbezüge für Ärzte und Apotheker um die 60Als Beauftragter des Verbandes der Heilberufe e.V. kann ich für niedergelassene Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte und selbstständige Apotheker eine wirklich einzigartige Möglichkeit zur Erhöhung Ihrer Ruhestandsbezüge aufzeigen. Mit Hilfe staatlicher Fördermöglichkeiten sichern und erhöhen Sie aufwandsneutral Ihren Rentenanspruch. Für die BasisRente und möglicherweise auch PrivatRente erhalten Sie über den Verband der Heilberufe e.V. hohe Gruppenvertragskonditionen. Auf Grundlage bisher durchgeführter Vergleichsrechnungen kann ich Ihnen zusichern, dass Sie mit 65 oder 67 Jahren aus der Summe Ihrer vorgezogenen Versorgungswerkrente und den Rentenleistungen von der Allianz mit den entsprechenden Sonderkonditionen einen deutlich höheren Nettorentenbetrag zur Verfügung haben werden, als wenn Sie dann nur die Rente aus dem Versorgungswerk beziehen. Es handelt sich nicht um ein so genanntes "Steuersparmodell". Senden Sie mir einfach eine Mail - Link zum Anfrageformular - mit Ihrem Namen, Ihrem Geburtsdatum, Ihrer Telefonnummer und/oder E-Mailadresse und Ihrem Versorgungswerk. Sie erhalten von mir in Kürze konkretere Erläuterungen. Bitte Fragen Sie inzwischen folgende Daten mit schriftlicher Antwort von Ihrem Versorgungswerk nach: 1. Die Höhe Ihrer vorgezogenen Altersrente zum frühestmöglichen Zeitpunkt. 2. Die Höhe Ihrer Regelaltersrente zum regulären Rentenbeginn. Niedergelassenen Ärzten und selbstständigen Apothekern wird von ihren Versorgungswerken die Möglichkeit gegeben ihre vorgezogene Altersrente zu beziehen und trotzdem ihre Praxis bzw. Apotheke weiterzuführen. Lassen Sie sich das Konzept erklären und Sie werden erstaunt sein! Jüngere Versicherte in verkammerten Berufen sollten bitte beachten, dass die Altersbezüge immer mehr zum zu versteuernden Einkommen gehören, also nur noch das "Brutto" aussagen. Setzen Sie einfach den derzeitigen Steuervorteil den das Alterseinkünftegesetz bietet über eine BasisRente zum Ausgleich ein. |
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