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Der Vorsorge-Check für bedarfsgerechte Beratung

Als Grundlage für eine bedarfsgerechte Beratung dient die Renteninformation der Deutschen Rentenversicherung. Diese liefert wichtige Daten, läßt aber noch viele Fragen offen.

  • Wann wollen Sie in Rente gehen?
  • Wie hoch wird die Nettorente sein?
  • Wie verlässlich ist die Prognose?
  • Welche Witwen-/Witwerrente wird zu erwarten sein?
  • Was wird die Rente in .... Jahren noch wert sein?
  • Wie ist Ihr Lebensstandard gesichert, wenn Sie vor Rentenbeginn nicht mehr tätig sein können?

Aber auch weitere Vorsorgemaßnahmen müssen berücksichtigt werden:

  • Bestehende private Vorsorge
  • Bestehende betriebliche Altersversorgung
  • Berufsständische Versorgung, Beamtenversorgung und sonstige
  • Immobilien, Vermögen, sonstige Einnahmen

Legen Sie Ihre persönlichen Vorsorgeziele fest, damit Sie und und Ihre Angehörigen im Ruhestand, bei Berufsunfähigkeit oder im Todesfall möglichst ohne finanzielle Einschränkungen weiterleben können.

Mit dem Vorsorge-Assistenten der Allianz können alle wichtigen Daten erfasst und ausgewertet werden. Sie erhalten eine umfassende Analyse Ihrer Vorsorgesituation und können daraus Ihre eigenen Schlußfolgerungen ziehen.

Diese Leistung erhalten Sie von uns kostenlos!

Bitte vereinbaren Sie dazu über mein Kontaktformular ein erstes Vorsorgegespräch zur Aufnahme Ihrer vorhandenen Vorsorgesituation!

 Das Alterseinkünftegesetz

besagt im wesentlichen, dass die Renten aus den gesetzlichen Rentenversicherungen künftig besteuert werden und dafür die Beiträge schrittweise steuerfrei gestellt werden.
Als Folge wird die Versorgungslücke im Alter etwa um weitere 10% anwachsen.

Voraussichtliche gesetzliche Rente:

  • ab 67 Jahren ca. 40%
  • ab 65 Jahren ca. 38%
  • ab 63 Jahren ca. 32%
  • große Witwenrente ca. 18%
  • Halbwaisenrente ca. 6%
des letzten Bruttoentgelts/-einkommens, max. der Beitragsbemessungsgrenze in der Arbeiter-/Angestelltenversicherung, wenn keine größeren Unterbrechungen der Beitragszahlung in die GRV bestehen.
In diesem Flyer finden Sie ein Beispiel zum Schließen der Differenz wenn Sie mit 65 statt mit 67 Jahren Ihre Rente genießen wollen am Beispiel der Betrieblichen Altersvorsorge (Gehaltsumwandlung). Flyer Rente vor 67

Durch die steuerliche Entlastung bei der Beitragszahlung zur gesetzlichen Rentenversicherung, sollen die Bürger zur privaten Altersvorsorge motiviert werden.

Dazu sind interessante Möglichkeiten für die private Altersvorsorge, die lebenslange Rentenzahlungen vorsehen, geschaffen worden. Das Geld soll nicht mit einem Schlag verbraucht werden, sondern als Zusatzeinkommen den Lebensstandard sichern.

Wer 2012 in Rente geht, dem werden 64% seiner Rente zum steuerpflichtigen Einkommen hinzu gerechnet. Dieser Anteil steigt schrittweise an und bis 2040 wird dann die gesamte Rente steuerpflichtig. Dagegen werden die Aufwendungen zur Altersvorsorge ebenfalls schrittweise bis zu einem Höchstbetrag von 20.000 EUR steuerfrei gestellt. In 2012 können 74% der Einzahlungen also maximal 14.800 EUR vom zu versteuernden Einkommen abgesetzt werden (einschl. Arbeitgeberanteil). Dieser Prozentsatz steigt jährlich um 2%, bis ab 2025 schließlich 100% abgesetzt werden können.

Durch diese Steuerersparnis haben Sie die Möglichkeit in eine privaten Altersvorsorge zu investieren, die nun keine so große Belastung für Sie darstellt, um Ihre Versorgungslücke im Alter zumindest teilweise zu schließen.

Im Zuge des Alterseinkünftegesetzes sind zur Bekämpfung der Altersarmut bei zukünftigen Rentnergenerationen drei Wege beschlossen worden:

Wer nicht von Anfang an in die geförderte Privatvorsorge einzahlt und Möglichkeiten der betrieblichen Altersvorsorge nutzt, wird sich am Ende seines Berufslebens leider stärker einschränken müssen als heutige Rentner.

Bei Arbeitslosigkeit ist Ihr Vertragsguthaben in der Regel "Hartz IV" sicher (das heißt, es wird nicht auf das ALG II angerechnet).

 

Bitte nutzen Sie mein Kontaktformular um weitere Informationen zu erhalten.

 

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